Eigentumswohnungen
Der Anleger kauft eine Eigentumswohnung, vermietet sie und bezieht indexierte Mieteinnahmen. Die steuerliche Abschreibung erfolgt auf 67 Jahre. Dies bedeutet eine Afa von 1,5% p.a. Es gibt keine Förderungen und der Anleger übernimmt die Vermietung selbst (Aufwand!).
Zinshäuser
Wie bei „Eigentumswohnung", wobei die Vermietung an eine Hausverwaltung delegiert werden kann.
Vorsorgewohnungen
Der Anleger kauft eine Wohnung und ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Steuerlich wirksam wird die Abschreibung (auf 50-67 Jahre, Afa 1,5%-2% p.a.), sowie die Zinsen des Fremdkapitals. Es gibt keine Förderungen, aber in Einzelfällen einen Mietenpool.
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Bauherrenmodelle
Der Anleger erwirbt Anteile an einer Liegenschaft und ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Steuerlich wirksam werden sämtliche Anlaufkosten (Grunderwerb- steuer, Eintragungsgebühr), die Zinsen des Fremdkapitals, sowie die Abschreibung, die für wesentliche Bereiche auf 15 Jahre erfolgt (Afa 6,7% p.a.) Neben der im Vergleich zu anderen Immobilienveranlagungen mit Abstand höchsten jährlichen steuerlichen Auswirkung bietet das Bauherrenmodell noch wesentliche objektbezogene Förderungen, sowie die Sicherheit eines Mietenpools. Aufgrund des Servicepaketes wird dem Anleger auch der Vermietungsaufwand abgenommen. Dies alles bedeutet für ihn ein arbeitsfreies Einkommen.
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Informationsmaterial
Vorsorgewohnungsboom
Vergleich: Bauherrenmodelle/Vorsorgewohnungen