Bei der klassischen Variante des Bauherrenmodelles schließen sich verschiedene Personen zusammen, die eine bestehende Immobilie erwerben und damit eine Miteigentümerschaft gründen.
Ziel des Zusammenschlusses ist es, grundbücherliches Eigentum zu schaffen und damit Rendite zu erwirtschaften.
Man spricht von einem Neubauherrenmodell, wenn das Haus komplett neu errichtet wird.