Vorteile

Bei der klassischen Variante des Bauherrenmodelles schließen sich mehrere Investoren zu einer Bauherrengemeinschaft zusammen, um eine Wohnimmobilie zu errichten. Ziel des Zusammenschlusses ist es, grundbücherliches Eigentum zu schaffen und damit Rendite zu erwirtschaften.

Man spricht von einem Neubauherrenmodell, wenn das Haus komplett neu errichtet wird.

Vorsteuerabzug

Weil die Investorengemeinschaft als Unternehmen auftritt, ist sie zum Vorsteuerabzug berechtigt. Das ist vor allem beim Neubau äußerst rentabel, da die Mehrwertsteuer etwa für die Baukosten entfällt.

Risikominimierung

Durch den seit vielen Jahren bei IFA-Bauherrenmodellen vorhandenen hohen Vermietungsgrad von ca. 97% und den zusätzlichen Mietenpool erzielt der Investor sichere Mieteinahmen, die indexiert und damit wertgesichert sind.

Kein Aufwand

Die Investorengemeinschaft kümmert sich nicht selbst um Bau, Planung und wirtschaftliche Gesamtabwicklung, sondern beauftragt die IFA mit der Umsetzung. Der Anleger hat selbst keinen Arbeits- bzw. Zeitaufwand.

Abschreibung

Die Abschreibung der Investitionen erfolgt im Vergleich zu einer Wohnung deutlich schneller, also auf nur 15 Jahre. So wird pro Jahr 1/15 der Bau- und Baunebenkosten abgeschrieben, dies bedeutet im Idealfall steuerfreie Mieteinnahmen in den ersten 15 Jahren.

Förderung

Klassische Bauherrenmodelle bieten den Vorteil einer Landesförderung, die je nach Bundesland unterschiedlich gewährt wird. Da hier gleichzeitig günstigere Mieten vorgeschrieben sind, wird ein durchschnittlicher Vermietungsgrad von 97% erzielt.

Grundbucheintrag

Ein Bauherrenmodell bietet durch die Eintragung ins Grundbuch ein Maximum an Sicherheit für das Investment.

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